Chlorat
Derzeit gibt es weder gültige Orientierungswerte noch Grenzwerte, da die bestehenden Orientierungswerte im Sommer 2015 aufgehoben wurden und die angekündigten Grenzwerte noch nicht gültig sind. Sollten die Grenzwerte so wie angekündigt in Kraft treten, werden bei einzelnen Kulturen mit niedrigen Grenzwerten seitens der Mitglieder der Laborgemeinschaft häufige Grenzwertüberschreitungen erwartet. Zudem konnte man nachweisen, dass das Waschen der Proben mit gechlortem Trinkwasser bereits zu relevanten Rückständen führen kann. Dieses Problem wird in Herkunftsregionen auftreten, wo es noch üblich ist, das Trinkwasser zu chlorieren. In Deutschland ist das derzeit nur noch selten der Fall.
Carbofuran
Im Herbst 2015 trat die Grenzwertabsenkung für Carbofuran und dessen Metabolit 3-Hydroxy-Carbofuran in Kraft. Begründet wurden die neuen Grenzwerte mit der hohen Toxizität des Wirkstoffes.
Aufgrund der starken Absenkung (bis zu 0,001 mg/kg) wurden im Kreis der DeLOG Labore in den vergangenen Monaten verstärkt Validierungsversuche durchgeführt um diese neue analytische Herausforderung zu parieren. Die Ergebnisse der Studien zeigten, dass eine Bestimmung auf diesem Niveau zwar möglich ist, aber nur bei deutlich erhöhter Messunsicherheit für Konzentrationen im Bereich des Grenzwertes. Die vorgegebenen Qualitätskriterien der GD Sante werden daher nicht mehr eingehalten. Die DeLOG-Mitglieder brachten Ihre Unzufriedenheit mit dieser Situation zum Ausdruck und wollen nun Ihre Validierungsdaten den Entscheidungsgremien zur Bewertung weiterleiten