Petrischale

Im Bereich Trinkwasser wurde im Dezember 2014 die Norm „Wasserbeschaffenheit - Zählung von Escherichia coli und coliformen Bakterien - Teil 1: Membranfiltrationsverfahren für Wässer mit niedriger Begleitflora (ISO 9308-1) - Referenzverfahren“ erneuert.

 

Nach dem Referenzverfahren (DIN EN ISO 9308-1) wurden bisher coliforme Bakterien aufgrund der biochemischen Merkmale „Säurebildung durch Laktosefermentation“ sowie durch „negative Oxidasereaktion“ erfasst.

 

Diese Definition wurde in der neuen Version der Norm geändert. Coliforme Bakterien werden nun, wie auch schon beim zugelassenen Alternativverfahren gem. DIN EN ISO 9308-2, über den Nachweis des Enzyms β-D-Galaktosidase identifiziert. Der bisher angewandte Lactose-TTC-Tergitol Agar wird durch Chromogenen Coliformen Agar (CCA) als Referenzverfahren abgelöst. Künftig gibt es damit eine einheitliche biochemische Entscheidungs-reaktion bei beiden ISO-Verfahren zum Nachweis coliformer Bakterien.

Aufnahme zusätzlicher Gattungen coliformer Keime in die Referenzliste

Durch die neue Referenzmethode werden zusätzliche Gattungen zu den coliformen Bakterien zugeordnet (siehe Tabelle).

 

Gattungen coliformer Keime Referenzverfahren (alt) Gattungen coliformer Keime Referenzverfahren (neu)

Escherichia
Klebsiella
Enterobacter
Citrobacter
Yersinia
Serratia
Hafnia
Pantoea
Kluyvera
 
 
 
 
 
 

Escherichia
Elebsiella
Enterobacter
Citrobacter
Yersinia
Serratia
Hafnia
Pantoea
Kluyvera
Cedecea
Ewingella
Moellerella
Leclercia
Rahnella
Yokenella

 

In Einzelfällen führt das neue Verfahren zu positiver Befundung von coliformen Keimen bei Brunnen, Hochbehältern und Versorgungsnetzen, die bei Verwendung der bisherigen Methodik unauffällig waren.

 

Unabhängig von ihrer Herkunft ist der Nachweis von coliformen Bakterien in 100 ml Trinkwasser ein Hinweis auf einen nicht bestimmungsgemäßen Zustand, was Maßnahmen zur Ursachenabklärung und Kontrolle erfordert. Das Auftreten coliformer Bakterien bei der Trinkwassergewinnung, -aufbereitung, -verteilung und in der Trinkwasserinstallation von Gebäuden kann auf verschiedenste Ursachen zurück gehen, da die Keime überall in der Natur vorkommen können.

Meldepflicht beim Gesundheitsamt

Aus diesem Grund ist bei einem positiven Ergebnis, das Gesundheitsamt über diesen Befund zu informieren und sofort eine Wiederholungsuntersuchung zu veranlassen. Durch die erneute Untersuchung wird abgeklärt, ob es sich um einen einmaligen Befund handelt oder aber eine systemische Kontamination vorliegt. In Abhängigkeit von dem Ergebnis der Wiederholungsmessung und in Absprache mit dem Gesundheitsamt werden ggf. weitere Maßnahmen festgelegt.

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Weiter Informationen zu coliformen Bakterien befinden sich auf der Seite des Umweltbundesamtes.

 

Unser Trinkwasserangebot können Sie auf der Produktseite „Trinkwasser“ einsehen.

 

 

 

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