Bereits im vergangenen März begann der ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und die Tiergesundheit (STALUT) mit den Beratungen zur Revision der Höchstgehalte für Blei.
Die Veröffentlichung der neuen Verordnung wird für Juni in diesem Jahr erwartet.
Die Höchstwerte für Blei in Obst und Gemüse sollen zum 01.01.2016 in Kraft treten und werden voraussichtlich nachfolgende Änderungen beinhalten:
Überblick über die Änderungen der Höchstgehalte für Blei in Obst und Gemüse
- Der Grenzwert für frische Kräuter soll gestrichen werden
- Fruchtgemüse wird als neue eigene Kategorie eingeführt mit einem maximal zulässigen Höchstgehalt von 0,1 mg/kg
- Die aktuelle Höchstmenge von 0,3 mg/kg bleibt für Blattkohlarten und Blattgemüse erhalten
- Die bisherige Kategorie „Beeren und Kleinobst“ wird aufgeteilt. Für Preisel-, Johannis- und Heidelbeeren wird der Höchstgehalt von 0,2 mg/kg beibehalten, während er für alle anderen Früchte in dieser Gruppe auf 0,1 mg/kg gesenkt wird
Wissen, was drin ist: Frühzeitige Untersuchung auf Blei angeraten
Trotz der angedachten Übergangsregeln, raten wir Ihnen die neuen Rückstandshöchstmengen-Festlegungen in Ihre Einkaufsspezifikationen aufzunehmen und deren Einhaltung insbesondere nach Ablauf der Übergangsfristen im Rahmen der Eigenkontrolle analytisch überprüfen zu lassen.
Für weitergehende Informationen und ein an Ihre Bedürfnisse angepasstes Angebot wenden Sie sich bitte an den für ihre Region zuständigen Vertriebsspezialisten. (Kontaktfinder auf der rechten Seite)
*Quelle: DFVH Rundschreiben 02/2015