Die Zulassung für die Verwendung der folgenden Wirkstoffe läuft früher aus, als ursprünglich entschieden wurde. In der Regel werden auch die Rückstandshöchstmengen in diesem Zuge auf die Bestimmungsgrenze reduziert.
Die EU-Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/489 die Gültigkeitsdauer der Genehmigungen verkürzt, die am 17.4.22 in Kraft treten wird. Es liegen der Kommission keine Anträge auf Verlängerung der Zulassungen vor.
Wirkstoff |
Neues Zulassungsende |
Flubendamid |
31.8.2024 |
L-Ascorbinsäure |
30.6.2024 |
Spinetoram CAS-Nr. 935545-74-7 |
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Spirotetramat |
30.4.2024 |
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Autor: Dr. Frank Mörsberger