Die Laufzeit für die Genehmigung von 30 Wirkstoffen wurde um ein Jahr verlängert, weil sich die Neubewertung nach der Beantragung der Erneuerung der Genehmigung verzögert. Sollte die Prüfung bei einem der Wirkstoffe zwischenzeitlich zur Ablehnung der beantragten Erneuerung führen, erlischt die Zulassung mit einer entsprechenden Verordnung vorzeitig. Wir führen nur die chemischen Wirkstoffe auf.
Folgende Wirkstoffe wurde um ein Jahr verlängert:
Wirkstoffe |
Befristet bis |
Referenz |
Abamectin |
30.04.2023 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2022/378 DER KOMMISSION vom 4. März 2022 1) |
Clodinafop |
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Cyprodinil |
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Dichlorprop-P |
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Fenpyroximat |
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Fosetyl |
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Malathion |
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Mepanipyrim |
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Metconazol |
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Metrafenon |
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Pirimicarb |
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Pyrimethanil |
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Rimsulfuron |
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Spinosad |
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Triclopyr |
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Trinexapac |
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Triticonazol |
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Ziram |
Die Laufzeitverlängerungen haben keinen Einfluss auf die aktuellen Rückstandshöchstmengen.
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Autor: Dr. Frank Mörsberger