Die Laufzeit für die Genehmigung von 30 Wirkstoffen wurde um ein Jahr verlängert, weil sich die Neubewertung nach der Beantragung der Erneuerung der Genehmigung verzögert. Sollte die Prüfung bei einem der Wirkstoffe zwischenzeitlich zur Ablehnung der beantragten Erneuerung führen, erlischt die Zulassung mit einer entsprechenden Verordnung vorzeitig. Wir führen nur die chemischen Wirkstoffe auf.

 

Folgende Wirkstoffe wurde um ein Jahr verlängert:

 

Wirkstoffe

Befristet bis

Referenz

Abamectin

30.04.2023

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2022/378 DER KOMMISSION

vom 4. März 2022 1)

Clodinafop

Cyprodinil

Dichlorprop-P

Fenpyroximat

Fosetyl

Malathion

Mepanipyrim

Metconazol

Metrafenon

Pirimicarb

Pyrimethanil

Rimsulfuron

Spinosad

Triclopyr

Trinexapac

Triticonazol

Ziram

 

Die Laufzeitverlängerungen haben keinen Einfluss auf die aktuellen Rückstandshöchstmengen.

 

 

Link: https://eur-lex.europa.eu/

 

 

Autor: Dr. Frank Mörsberger