Pflanzenschutzmittel

Die EU-Kommission hat mit der Verordnung (EU) 2021/726 vom 4.5.2021 die Zulassungsdauer des Wirkstoffs Flutriafol verkürzt, da kein Verlängerungsantrag eingereicht wurde.

 

Es ist mit nationalen Entscheidungen hinsichtlich von Aufbrauchfristen zu rechnen, da in der Verordnung hierzu keine Festlegung getroffen wurde. Diese könnten zwischen 6 und 18 Monaten liegen. Erst nach Ablauf dieser Fristen dürften die Rückstandshöchstmengen auf 0,01 mg/ kg abgesenkt werden, soweit derzeit noch für einzelne Kulturen höhere Grenzwerte existieren.

 

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https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_impl/2021/726/oj

 

Autor: Dr. Frank Mörsberger