Zurzeit existieren für „Pestizidrückstände“ in Lebensmitteln des allgemeinen Bedarfs und für Babynahrung Unterschiede in der Definition.
Das Spezialrecht für Babynahrung fasst den Pestizidrückstandsbegriff derzeit klar (siehe Literaturstelle 1). Bei allgemeinen Lebensmitteln ist die Definition deutlich weiter gefasst (siehe Literaturstell 2). Das kann gelegentlich zu Verwirrung in der Auslegungspraxis von Behörden führen. Im sogenannten REFIT-Verfahren werden auch die Verordnungen (EG) Nr. 396/2005 und (EG) Nr. 1107/2009 überprüft. Je nach Rechtsbereich finden sich darin unterschiedliche Regelungen oder Anforderungen an einzelne Stoffe.
Deshalb wird beabsichtigt diese Regelungen besser aufeinander abzustimmen. In der Folge wird überlegt, die Definition aus dem Spezialrecht für Babynahrungsmittel an die wesentlich weitergefasste Definition aus der Verordnung 396/2005 anzugleichen. Das würde bedeuten auch Substanzen aufzunehmen, die für sich genommen keine Pflanzenschutzmittel im eigentlichen Sinne darstellen. Entsprechende Notifizierungsverfahren für Änderungsverordnungen wurden von der EU bereits bei der WHO eingereicht. Wir werden Sie darüber informieren, wie dieses Harmonisierungsprojekt endet. Fachkreise sehen das Vorhaben mit Skepsis und befürchten, dass die Erweiterung des Pestizidrückstands-Begriffs im Bereich der Babynahrung eher zu neuen Problemen führen dürfte.
Ihr PLUS: Egal, wie am Ende die Definition aussehen wird, wir untersuchen und bewerten Baby- und Kindernahrungsmittel nach den gültigen gesetzlichen Vorgaben.
Link:
Commission Delegated Regulation (EU) 2016/127 of 25 September 2015 supplementing Regulation (EU) No 609/2013
Regulation (EC) No 396/2005 of the European Parliament and of the Council of 23 February 2005
WTO notification
Author: Dr. Frank Mörsberger