Die Zulassung für die folgenden chemischen Wirkstoffe wurde in der Durchführungsverordnung 2021/52 (EU) vom 22. Januar 2021 verlängert:
Die Laufzeit für die Wirkstoffe wird in der Regel um ein Jahr verlängert, wenn die Überprüfung der Zulassung länger als ursprünglich vorgesehen dauert.
Wirkstoffe |
Befristet bis |
Referenz |
Dimoxystrobin |
31.01.2022 |
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Mecoprop-P |
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Metiram |
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Oxamyl |
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Pyraclostrobin |
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Benfluralin |
28.02.2022 |
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Fluazinam |
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Flutolanil |
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Mepiquat |
Die Laufzeitverlängerungen haben keinen Einfluss auf die aktuellen Rückstandshöchstmengen und können jederzeit zurückgezogen werden, wenn einem Wirkstoff im Rahmen des Genehmigungsprozesses die erneute Zulassung verweigert wird.
Autor: Dr. Frank Mörsberger