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Im Januar 2020 läuft der Genehmigungszeitraum für Chlorpyrifos aus und laut EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) werden die gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien für die Erneuerung der Zulassung in der EU nicht erfüllt.

 

Die Europäische Kommission beauftragte die EFSA im Rahmen der Evaluierung einer erneuten Zulassung mit einer vorzeitigen Bewertung der Auswirkungen von Chlorpyrifos auf die menschliche Gesundheit.  

 

Die EFSA kam zu der Erkenntnis, dass Chlorpyrifos möglicherweise genotoxische und neurologische Effekte haben kann. Darüber hinaus deutet die Auswertung epidemiologischer Daten auf zusätzliche negative Auswirkungen bei Kindern hin. Daher ist es nicht möglich, einen sicheren Expositionsgrenzwert oder einen toxikologischen Referenzwert für diesen Stoff festzulegen.

 

Vor diesem Hintergrund gewinnt die Entdeckung kontaminierter Sonnenblumen-Ölsäure-Partien mit Chlorpyrifos aus Osteuropa (siehe Newsmeldung vom 04.08.2019) zusätzliche Bedeutung im Rahmen der Qualitätssicherung der bezogenen Rohstoffe.

 

 

Autor: Dr. Martin Hanauer