Der Leitsatzentwurf für vegetarische und vegane Lebensmittel sollte Klarheit schaffen. In der Abstimmung im Plenum der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) kam es am 13. Juni jedoch zu keinem einstimmigen Beschluss, wie in der Satzung gefordert. Eine Gegenstimme verhinderte die Annahme des Entwurfes.
Im nächsten Anlauf genügt eine ¾ -Mehrheit. Das Plenum der DLMBK hält weiterhin an seinem Plan fest, die Leitsätze für bestimmte vegane und vegetarische Lebensmittel noch in diesem Jahr zu verabschieden. Das Angebot vegetarischer und veganer Lebensmittel wächst mit der steigenden Nachfrage dieser Waren.
Doch auch wenn die Einigung erzielt wird, bleibt es weiterhin schwierig Lebensmittel analytisch eindeutig als „vegan“ oder „vegetarisch“ zu erkennen. Die bisherigen Verfahren können allenfalls die Abwesenheit von tierischen Proteinen oder DNA-Spuren bestätigen. Eine analytisch 100%ig Absicherung wird auf kurze Sicht eine Utopie bleiben. Ein anderes Lösungsmodell könnte sein, den chemischen Fingerabdruck eines „veganen“ oder „vegetarischen“ Produkts aufzunehmen und diesen als Referenz in einer Datenbank abzulegen. Beim Vergleich mit Folgechargen fielen dann Abweichungen in der Zusammensetzung des Produkts auf, die den Verdacht einer Rezepturänderung oder einer Verfälschung erhärten könnten und zu weitergehenden zielgerichteten Untersuchungen Anstoß gäben.
Autor: Dr. Frank Mörsberger