Mais

Die Bundesregierung möchte durch den Erlass eines nationalen Gesetztes den Anbau von gentechnisch verändertem Mais in Deutschland komplett verbieten. Ein entsprechender Antrag wurde durch das Bundeslandwirtschaftsministerium der EU-Kommission vorgelegt. Der erste Schritt ein Verbotsverfahren in die Wege zu leiten wurde damit durch den Bundesagrarminister Christian Schmidt unternommen.

 

Das Verbot ist laut zeit.de auf die Gefahr der Übertragung von modifizierten Gen-Sequenzen auf konventionelle Pflanzen zurückzuführen.

 

Weitere Länder wie Frankreich, Österreich und Niederlande haben einen ähnlichen Antrag in Brüssel eingereicht. Nun ist die EU-Kommission an der Reihe Kontakt mit Agrarunternehmen aufzunehmen, die eine Anbaugenehmigung für GVO-Produkte (genetisch veränderter Organismus) beantragt haben.

 

Weitere Informationen können Sie auf zeit.de und deutsche-wirtschafts-nachrichten.de lesen.

Ihr Plus: Ihre GVO-Analytik in den erfahrenen Händen unserer LUFA-ITL Mitarbeiter.

Unser Speziallabor LUFA-ITL in Kiel bietet Ihnen sechs verschiedene Screening-Pakete an.

Speziell für die Einzelfuttermittel Soja, Mais, Raps und Reis haben wir vier Pakete entwickelt:

 

  • GMO-Screening Soja
  • GMO-Screening Mais
  • GMO-Screening Raps
  • GMO-Screening Reis

 

Darüber hinaus bietet unser Portfolio weitere zwei Screening-Pakete:

 

  • 4-fach Screening (35S/NOS/pFMV/bar)
  • 6-fach Screening (35S/NOS/pFMV/bar/pat/CT2-CTP4-EPSPS)

 

Diese eigenen sich natürlich für jedes Einzelfuttermittel, aber auch für ihre Mischfuttermittel.

Unsere erfahrenen CRM-Mitarbeiter sind Ihnen dabei behilflich zu erfahren, ob ihre Produkte deklarationspflichtig im Sinne der EU-Vorgaben sind.

Analyse auf GVO in drei Schritten

Natürlich kann bei Bedarf direkt auf einzelne Events analysiert werden. Generell läuft eine GVO-Untersuchung nach folgendem Schema ab:

 

  1. Screening
  2. Identifizierung von vorhandenen Events (Bei nicht in der EU zugelassenen Sorten, z.B. Reis BT63 und Lein CDC Triffid, reicht eine Identifizierung aus, da hier eine Nulltolleranz gilt.)
  3. Quantifizierung der vorhandenen Events (Bei Sorten mit EU Zulassung kann aufgrund der Deklarationspflicht eine Gehaltsbestimmung (Quantifizierung) notwendig sein.)

 

Nach einem positiven Screening setzen sich unsere Kundenbetreuer mit Ihnen in Verbindung, um gemeinsam mit Ihnen das weitere Vorgehen abzusprechen.

 

Weitere Information erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Außendienstmitarbeiter. Diesen finden Sie rechts im Feld „Ansprechpartner in Ihrem Land“. Mehr zum Thema Futtermittel finden Sie hier.

 

Des Weiteren können Sie direkt hier das Bestellformular herunterladen.

 

 

 

Zurück